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Selbsttest · 3 Fragen

Betrifft NIS2 dein Unternehmen?

Der Selbsttest zeigt in drei Fragen, ob du betroffen sein könntest. Danach setzen wir die Anforderungen mit dir um. Deine Antworten bleiben in deinem Browser.

1. In welchem Bereich ist dein Unternehmen tätig?
2. Wie groß ist dein Unternehmen?
3. Belieferst oder betreust du Unternehmen aus diesen Bereichen?

Was NIS2 von dir verlangt

6 Pflichten im Überblick

Einordnung

NIS2 oder KRITIS: Was gilt für wen?

Beides hängt eng zusammen. Entscheidend sind Branche, Größe und ob du eine kritische Anlage betreibst.

Wichtige Einrichtungen

Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme in einem der NIS2-Sektoren, etwa Maschinenbau, Elektrotechnik, Lebensmittel, Chemie oder digitale Dienste.

Besonders wichtige Einrichtungen

Größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. € Umsatz in besonders kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit, Verkehr oder digitale Infrastruktur.

Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)

Wer eine Anlage betreibt, die einen festgelegten Versorgungsgrad überschreitet, etwa in Energie, Wasser, Gesundheit oder Ernährung, hat zusätzlich Nachweispflichten gegenüber dem BSI.

Zulieferer und Dienstleister

Auch wer selbst nicht betroffen ist, muss oft nachweisen, dass er sicher arbeitet, weil betroffene Kunden ihre Lieferkette absichern müssen.

Keine Zertifizierung, aber Nachweise

NIS2 verlangt kein Zertifikat, aber nachweisbare Maßnahmen. ISO 27001 kann dabei helfen, ist aber keine Pflicht.

Prüfung bei kritischen Anlagen

Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung regelmäßig nachweisen. Die Prüfung macht eine unabhängige Prüfstelle, wir bereiten IT und Unterlagen vor.

Umsetzung

So setzen wir NIS2 mit dir um

  1. Schritt 1: Betroffenheit klären

    Selbsttest und Gespräch: Gehört dein Unternehmen dazu, in welcher Kategorie, und was folgt daraus? Dazu gehört die Registrierung beim BSI.

  2. Schritt 2: Gap-Analyse

    Wir gleichen deine IT mit den Anforderungen ab und zeigen, was fehlt. Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenplan.

  3. Schritt 3: Maßnahmen umsetzen

    Härtung, Berechtigungen, Backups, Monitoring und Notfallplan: Wir setzen um, was das Risiko am schnellsten senkt.

  4. Schritt 4: Melden und nachweisen

    Meldewege, Richtlinien und Nachweise so dokumentiert, dass du bei BSI, Prüfstelle, Kunden und Versicherung bestehst.

Bis zu 15.000 € Förderung

Das Land NRW fördert IT-Sicherheit und digitale Prozesse in kleinen und mittleren Unternehmen. Wir prüfen, ob dein Vorhaben passt, und erstellen den Maßnahmenplan.

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Häufige Fragen

Ist der Selbsttest verbindlich?

Nein, er gibt eine erste Orientierung. Ob dein Unternehmen betroffen ist, klären wir im Gespräch.

Ist KRITIS nicht etwas anderes als NIS2?

Nicht mehr wirklich. Mit der Umsetzung von NIS2 in Deutschland sind die bisherigen KRITIS-Regeln für die IT-Sicherheit in denselben Rahmen gewandert. Betreiber kritischer Anlagen haben darin nur zusätzliche Pflichten.

Wir sind nicht direkt betroffen. Müssen wir trotzdem etwas tun?

Oft ja: Betroffene Kunden verlangen von Zulieferern und Dienstleistern ein nachweisbares Sicherheitsniveau.

Müssen wir uns irgendwo registrieren?

Ja, betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren. Wir helfen dir, die nötigen Angaben vorzubereiten.

Was kostet die Umsetzung?

Das hängt davon ab, was schon vorhanden ist. Nach der Gap-Analyse bekommst du ein konkretes Angebot. In NRW kann die Förderung MID einen Teil abdecken.

Arbeitet ihr mit unserem bisherigen IT-Dienstleister zusammen?

Ja. Wir können die Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, während dein Dienstleister den Alltag betreut, oder die IT komplett übernehmen. Wichtig ist, dass die Zuständigkeiten klar geregelt sind.

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